ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Stand Mai 2026
1. Allgemein / Geltungsbereich
1.1. Diese Verkaufsbedingungen finden auf Verträge zwischen der Stilbruch-Betriebsgesellschaft mbH, nachfolgend kurz „Stilbruch“ genannt, und den Käufer:innen über gebrauchte Gegenstände aller Art, insbesondere gebrauchte Möbel, sonstigen gebrauchten Hausrat und Elektrogeräte, Anwendung.
1.2. Diese Verkaufsbedingungen werden Bestandteil jedes von Stilbruch und den Käufer:innen geschlossenen Vertrages und gelten als mit Vertragsschluss angenommen.

2. Herkunft der angebotenen Gegenstände / Funktionsfähigkeit / Vertragsinhalt
2.1. Die Kundschaft erwirbt ausschließlich Gegenstände, die ursprünglich zur Entsorgung bestimmt waren. Stilbruch erhält alle zum Verkauf angebotenen Gegenstände aus den Aktivitäten der Stadtreinigung Hamburg AöR und aus sonstigen Anlieferungen Dritter.
2.2. Daher handelt es sich bei jedem einzelnen angebotenen Gegenstand um Schrott. Die ursprüngliche Nutzbarkeit oder charakteristischen Eigenschaften der Gegenstände sind ganz oder teilweise aufgehoben. Die Gegenstände eignen sich damit auch nicht mehr oder nur eingeschränkt zur gewöhnlichen Verwendung und sind nicht mit Sachen gleicher Art vergleichbar. Sie entsprechen keinesfalls dem Zustand neuer oder neuwertiger Gegenstände. Die zum Verkauf stehenden Gegenstände sind von Stilbruch weder auf Funktionsfähigkeit, Mangelfreiheit noch auf gefahrlose Benutzbarkeit hin untersucht worden.
2.3. Dem Käufer obliegt es, vor Inbetriebnahme oder Nutzung des Kaufgegenstandes diesen vor Ort und/oder einem Fachmann hinsichtlich Funktionstüchtigkeit und gefahrloser Benutzbarkeit untersuchen zu lassen. Für Elektrogeräte jeder Art besteht keine Möglichkeit der Überprüfung vor Ort. Diese sind daher vor Gebrauch durch den Erwerber oder einen Fachmann auf deren gefahrlose Benutzung hin zu überprüfen.
2.4. Die Benutzung des Kaufgegenstandes ohne vorherige Prüfung, ggf. durch Fachleute, kann mit Gefahren für Menschen und Sachen verbunden sein oder zu weiteren Gefährdungen führen.
2.5. Der Käufer hat sich bei Erwerb und dem Erhalt der Gebrauchtware vom Zustand des jeweiligen Kaufobjektes zu überzeugen und erkennt diesen mit Abschluss des Kaufvertrages und Erhalt der Ware an.

3. Haftung und Gewährleistung
3.1. Die angebotenen Gegenstände sind gebrauchte Waren und können alters- oder gebrauchsbedingte Verschleiß-, Gebrauchs- und Abnutzungsspuren aufweisen. Diese stellen keinen Mangel dar.
3.2. Die angebotenen Waren sind überwiegend Einzelstücke. Stilbruch ist daher nicht verpflichtet, mangelhafte Gegenstände zu ersetzen oder nachzuliefern.
3.3. Über die von den Käufer:innen vor Ort geprüfte Funktionstüchtigkeit hinaus übernimmt Stilbruch keine Beschaffenheitsgarantien oder sonstigen Zusicherungen.
3.4. Eine Nachbesserung, insbesondere durch Reparatur, Instandsetzung oder Ersatzlieferung, erfolgt grundsätzlich nicht.
3.5. Für Elektrogeräte gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Im Falle eines gemeldeten Mangels ist das Gerät zunächst zur Überprüfung bei Stilbruch vorzulegen.
3.6. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden oder Fehler, die durch unsachgemäße Nutzung, falsches Aufstellen, falschen Anschluss oder fehlerhafte Bedienung durch die Käufer:innen verursacht wurden.
3.7. Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Elektrogeräte beträgt ein Jahr ab Übergabe der Kaufsache.
3.8. Stilbruch haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen. Gleiches gilt für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
3.9. Im Übrigen ist die Haftung von Stilbruch ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitenden, Vertretungen und Erfüllungsgehilf:innen.

4. Gefahrübergang und Annahmeverzug
4.1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Stilbruch. Mit Abschluss des Kaufvertrages tragen die Käufer:innen das Risiko für Verlust, Beschädigung oder Zerstörung des Kaufgegenstandes.
4.2. Bei vereinbarter Bereitstellung zur Abholung kann der Kaufgegenstand bis zu drei Werktage kostenfrei bei Stilbruch gelagert werden. Ab dem vierten Werktag erhebt Stilbruch eine Lagergebühr in Höhe von 5 Euro pro Tag. Die Abholung erfolgt auf eigene Kosten der Käufer:innen.
4.3. Bei Fristüberschreitung haftet Stilbruch nicht für die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung. Überschreitet das Lagerentgelt den Kaufpreis, ist Stilbruch berechtigt fristlos vom Kaufvertrag zurückzutreten und den Gegenstand weiter zu verkaufen.

5. Sonstige Bestimmungen
5.1. Nebenabreden die über den Regelungsgehalt oder–umfang der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehen, bedürfen der Schriftform.
5.2. Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten und Erfüllungsort ist Hamburg.
5.3. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht berührt.